Praxiskonzept

Konzept

Im Gegensatz zu Erwachsenen können sich Kinder meist nicht selbst Unterstützung holen. Sie sind auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen. Falls sich die Eltern für Ihr Kind zu einer Kindertherapie entschließen, kommt das Kind meist einmal in der Woche für eine Therapiestunde in die Praxis. Ein längerer Zeitraum und Regelmäßigkeit sind für den therapeutischen Prozess notwendige Voraussetzungen. Psychotherapeuten als neutrale Personen bieten einen geschützten Rahmen, in dem das Kind neue Erfahrungen machen und neue Verhaltensweisen erproben kann. Wichtig ist auch, dass Eltern bzw. andere Betreuungspersonen an dem Prozess teilnehmen, um Entwicklungsschritte der Kinder zu unterstützen. All dies wird in begleitenden Elterngesprächen zur Kindertherapie ermöglicht.

Therapieschwerpunkt:

Es gibt viele verschiedene Therapieformen, und viele Faktoren wirken zusammen, damit eine Therapie im Einzelnen weiterhilft. Das therapeutische Vorgehen hier in der Praxis ist (schwerpunktmäßig) verhaltenstherapeutisch ausgelegt. Dies bedeutet, dass der Fokus im Hier und Jetzt liegt. Zusätzlich werden familien- und spieltherapeutische Elemente eingebaut. Die Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, in der das Verhalten, seine Auslöser und seine Konsequenzen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt werden. Dabei wird unter Verhalten, nicht nur das verstanden, was wir äußerlich tun. Vielmehr meint Verhalten hier, was wir in einer Situation denken, fühlen, tun, und wie unser Körper dabei reagiert.

Die Kontaktaufnahme:

Sie beabsichtigen, Ihr Kind in unserer kinder- und jugendpsychotherapeutischer Praxis vorzustellen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Gemeinsam werden wir nach Wegen suchen, um Ihr Anliegen und das Ihres Kindes/ Jugendlichen für alle Betroffene zufriedenstellend zu lösen. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte während unserer telefonischen Sprechzeiten an oder kontaktieren Sie uns per Mail mail[at]kindertherapie-duesseldorf.de
Die aktuellen Sprechzeiten erfahren Sie unter der Telefonnummer: 0211.2007518.
Sollten Sie uns persönlich (tel.) nicht erreichen können, so haben Sie keine Scheu, Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.

Erstgespräch und Diagnostik:

Am Beginn einer Therapie stehen immer die psychotherapeutische Sprechstunde und die sogenannten probatorischen Sitzungen. Diese dienen der Feststellung der Therapienotwendigkeit, der Diagnostik sowie dem gegenseitigen Kennenlernen. Eine Behandlung erfolgt regelhaft noch nicht. Im Anschluss vereinbaren wir ggf. weitere Diagnostik-Termine. Wird eine Behandlung als notwendig und mit ausreichender Erfolgsaussicht eingeschätzt, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie (Kostenübernahme) b ei Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die unten aufgeführten Dokumente ausgefüllt und unterschrieben mit. Zudem auch das gelbe Untersuchungsheft sowie, wenn vorhanden alle Vorbefunde und Zeugnisse Ihres Kindes. Dokumente(Mehr)

Videosprechstunde

Für Videosprechstunden wurde ein zertifizierter Videodienstanbieter "Arztkonsultation“ (Mehr) ausgewählt, der für einen reibungslosen und entsprechend den Datenschutzrichtlinien sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Es wird im Wesentlichen ein Smartphone, iPad oder ein PC mit Bildschirm, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung benötigt. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Jugendliche und junge Erwachsene:

...können sich ab dem 15. Lebensjahr selbstständig anmelden.

Familienorientierte Betreuung:

Die Kinder- und Jugendlichentherapie wird begleitet von regelmäßigen Eltern- und Familiengesprächen. Bei Bedarf werden Lehrer, Erzieher, etc. des Kindes mit in die Arbeit eingebunden. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie intensiv eine Elternbeteiligung aussehen soll oder kann.

Behandlungskosten:

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe für eine ambulante Psychotherapie bei einer approbierten „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ ist meist problemlos möglich. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.

Selbstzahler
Auch bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. Sowohl Einzelsitzungen als auch Gruppentherapien sind ambulant möglich. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte. Voraussetzung für die Kostenübernahme: Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch zugelassene (Kassenzulassung) psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten oder entsprechend ausgebildete Vertragsärzte (ärztliche Psychotherapeuten).

Absagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können/wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 48 Stunden vorher! Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.